Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rubber Fab
GARLOCK HYGIENIC TECHNOLOGIES, firmierend unter dem Namen RUBBER FAB – ALLGEMEINE VERKAUFS- UND DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN: SOFERN NICHT ANDERS VON GARLOCK HYGIENIC TECHNOLOGIES, firmierend unter dem Namen RUBBER FAB, SCHRIFTLICH VEREINBART, GELTEN DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN FÜR ALLE VERKÄUFE UND DIENSTLEISTUNGEN:
a. Alle vom KÄUFER eingegangenen Bestellungen unterliegen der Annahme durch den VERKÄUFER.
b. Alle Verkäufe von Sonderanfertigungen beschränken sich auf das Recht des VERKÄUFERS zur Lieferung und die Zustimmung des KÄUFERS zum Kauf und zur Annahme von Mengen, die um bis zu 10 % über oder unter der vom KÄUFER bestellten Menge liegen, und sind ausdrücklich davon abhängig.
c. Alle Verkäufe sind beschränkt auf und ausdrücklich abhängig von der Zustimmung des KÄUFERS zu diesen getippten und gedruckten Verkaufsbedingungen. Nimmt der KÄUFER Waren oder Dienstleistungen an, so gilt diese Annahme durch den KÄUFER als unter allen hierin enthaltenen Bedingungen erfolgt. Alle vom VERKÄUFER verkauften oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen gelten bei Lieferung (im Falle von Waren) bzw. bei Erbringung (im Falle von Dienstleistungen) als vom KÄUFER angenommen. Diese getippten und gedruckten Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss aller Bestimmungen und Bedingungen, die sich aus Handelsbrauch, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsgepflogenheiten ergeben.
d. Bestimmungen und Bedingungen auf dem Bestellformular des KÄUFERS, die von den hierin genannten Geschäftsbedingungen abweichen, sind für den VERKÄUFER nur dann verbindlich, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des VERKÄUFERS ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
e. Vom VERKÄUFER angenommene Bestellungen können vom KÄUFER nur mit schriftlicher Zustimmung des VERKÄUFERS und zu Bedingungen storniert werden, die den VERKÄUFER gegen Verluste absichern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ersatz aller dem VERKÄUFER durch die Stornierung entstandenen Leistungskosten.
f. Der KÄUFER kann vor der Lieferung Änderungen an den Produktspezifikationen oder der bestellten Menge vornehmen; vorausgesetzt jedoch, dass jede derartige Änderung der schriftlichen Zustimmung des VERKÄUFERS bedarf. Der KÄUFER verpflichtet sich, alle durch einen solchen Änderungsauftrag verursachten zusätzlichen direkten oder indirekten Kosten zu tragen, und der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, die in Ziffer 1 oben festgelegte beschränkte Gewährleistung zu ändern oder zu widerrufen, wenn er der Ansicht ist, dass die genannte Änderung die Leistung des Produkts beeinträchtigt. Der VERKÄUFER teilt dem KÄUFER den durch eine solche Änderung bedingten neuen Liefertermin mit.
a. Sofern vom VERKÄUFER nicht anders angegeben: (1) ist jedes Angebot des VERKÄUFERS dreißig (30) Tage ab dem Datum der Ausstellung durch den VERKÄUFER an den KÄUFER gültig; (2) lauten die vom VERKÄUFER angegebenen Preise in US-Dollar; und (3) gelten als Lieferbedingung EXW (Incoterms 2010) ab Werk des VERKÄUFERS, und die Preise enthalten keine Transportkosten. Sofern Transportkosten angegeben sind, handelt es sich lediglich um Schätzwerte, die Änderungen unterliegen.
b. Im Preis nicht enthaltene Steuern: So fernnicht gesetzlich anders vorgeschrieben,kommen alle Umsatz-, Verbrauchs-, Nutzungs- oder ähnlichen Steuern oder Abgaben nationaler, bundesstaatlicher, staatlicher oder lokaler Behörden oder zuständiger Stellen, zu deren Zahlung oder Einziehung der VERKÄUFER verpflichtet sein könnte, zum angegebenen Preis hinzu und sind vom KÄUFER zu tragen, es sei denn, es wird eine gültige Befreiungsbescheinigung vorgelegt.
c. Zahlung: Sofern vom VERKÄUFERnicht anders angegeben, sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen fällig, und alle fälligen Beträge sind vom KÄUFER in US-Dollar zu zahlen. Der VERKÄUFER kann vor dem Versand die Zahlung oder ein unwiderrufliches Akkreditiv (L.O.C.) verlangen, wenn nach Ansicht des VERKÄUFERS die Bonität oder die finanzielle Lage des KÄUFERS beeinträchtigt ist oder zu werden droht oder der VERKÄUFER über keine ausreichende Bonitätshistorie des KÄUFERS verfügt. Auf jeden Teil des Rechnungsbetrags des KÄUFERS, der nicht innerhalb der auf der Rechnung des VERKÄUFERS angegebenen Zahlungsfrist beglichen wird, wird ab dem Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum eine monatliche Finanzierungsgebühr in Höhe von 1,5 % (18 % p. a.) erhoben.
d. Zahlungen bei Lieferverzögerungen: Im Falle von durch den KÄUFER verursachten Lieferverzögerungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen der KÄUFER eine Verzögerung der Lieferung beantragt oder die vom KÄUFER vor der Lieferung geforderte Prüfung nicht durchführt, hat der VERKÄUFER die Möglichkeit, die Waren in Rechnung zu stellen, sobald sie versandbereitsind . Wird das Material nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Versandbereitschaft der Waren abgerufen, hat der VERKÄUFER die Möglichkeit, Lagergebühren in Rechnung zu stellen.
a. Versandtermine: Die Versandtermine sind nur ungefähre Angaben und können sich ändern.
b. Unvorhergesehene Verzögerungen: Der VERKÄUFER haftet weder auf Schadensersatz noch anderweitig für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Umstände jeglicher Art und Beschaffenheit verursacht werden, unabhängig davon, wie diese entstehen, und die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des VERKÄUFERS liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, höhere Gewalt, Streiks, Arbeitskonflikte, Maßnahmen staatlicher oder militärischer Behörden und/oder Verzögerungen beim Transport oder bei der Beschaffung von Materialien. Für den Fall, dass der VERKÄUFER aufgrund eines solchen Ereignisses oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber allen Kunden in vollem Umfang nachzukommen, erklärt sich der KÄUFER damit einverstanden, Lieferungen gemäß dem vom VERKÄUFER festgelegten Plan oder der von ihm vorgenommenen Aufteilung als vollständige und umfassende Erfüllung seitens des VERKÄUFERS anzuerkennen.
c. Verpackung: Der VERKÄUFER stellt eine handelsübliche Verpackung bereit, die unter normalen Bedingungen ausreicht, um die Waren während des Transports zu schützen und den Inhalt zu kennzeichnen. Sollte der KÄUFER eine spezielle Verpackung verlangen, erfolgt dies auf Kosten des KÄUFERS.
d. Versandweg: Alle Waren werden unter den gegebenen Umständen mit dem kostengünstigsten Transportmittel versandt, sofern der KÄUFER nichts anderes angibt. Falls der KÄUFER einen beschleunigten Versand und eine beschleunigte Abwicklung verlangt, wird der VERKÄUFER dem nachkommen, vorausgesetzt, der KÄUFER trägt alle angemessenen Kosten für die Beschleunigung sowie die erhöhten Versandgebühren und -kosten. Legt der KÄUFER keine Versandanweisungen vor, entscheidet der VERKÄUFER nach eigenem Ermessen über die beste Versandart.
e. Reklamationen: Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung während des Transports müssen vom KÄUFER geltend gemacht und verfolgt werden. Der VERKÄUFER leistet auf Anfrage angemessene Unterstützung auf Kosten des KÄUFERS.
a. Benachrichtigung des VERKÄUFERS: Es gilt als vereinbart, dass der KÄUFER jede Lieferung im Rahmen dieses Vertrags oder die Erbringung von Dienstleistungen geprüft und abgenommen hat, wenn der KÄUFER den VERKÄUFER nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Waren oder Dienstleistungen schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass diese Waren oder Dienstleistungen abgelehnt werden, einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Gründe dafür.
b. Rücksendung von Waren: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des VERKÄUFERS darf der KÄUFER aus keinem Grund Waren zurücksenden.
a. Sollten die vom VERKÄUFER gelieferten Waren derart beschaffen sein, dass das Design hierfür vom KÄUFER bereitgestellt wird, oder sollten die Waren mit einer vom KÄUFER gewünschten Marke oder einem Handelsnamen gekennzeichnet oder beschriftet sein, verpflichtet sich der KÄUFER, den VERKÄUFER in allen zivil- oder strafrechtlichen Verfahren zu verteidigen, die von Dritten gegen den VERKÄUFER wegen der Verletzung oder missbräuchlichen Nutzung solcher Patente oder Marken angestrengt werden, und der KÄUFER verpflichtet sich ferner, den VERKÄUFER von jeglichen daraus resultierenden Schäden oder Verlusten freizustellen.
b. In Bezug auf Waren, die nach einem nicht vom KÄUFER bereitgestellten Entwurf oder nicht vom KÄUFER vorgegebenen Spezifikationen hergestellt wurden, wird der VERKÄUFER den KÄUFER von jeglichen Ansprüchen freistellen und schadlos halten, wonach die Nutzung oder der Weiterverkauf dieser Waren an sich bereits ein Patent oder ein Patentrecht verletzt, sofern der KÄUFER den VERKÄUFER innerhalb von (30) Tagen schriftlich über einen solchen Anspruch in Kenntnis setzt und dem VERKÄUFER die Befugnis, Informationen und Unterstützung (auf Kosten des VERKÄUFERS), um diesen Anspruch abzuwehren und sich gegen jede Klage zu verteidigen, die diesbezüglich gegen den KÄUFER oder dessen Kunden erhoben werden könnte. In diesem Fall wird der VERKÄUFER auf eigene Kosten eine solche Klage abwehren und jedes darin ergangene Urteil bis zu einem Betrag erfüllen, der den an den VERKÄUFER für die als patentverletzend befundenen Waren gezahlten Preis nicht übersteigt. Wird in einem solchen Rechtsstreit eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Nutzung des betreffenden Artikels oder eines Teils davon erlassen, wird der VERKÄUFER nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder für den Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der betreffenden Waren erwirken oder diese durch nicht rechtsverletzende Waren ersetzen oder sie so modifizieren, dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind, oder die betreffenden Waren entfernen und den Kaufpreis sowie die damit verbundenen Transport- und Installationskosten erstatten. Der VERKÄUFER haftet in keiner Weise, außer wie oben beschrieben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Patentverletzung, die vom KÄUFER ohne Zustimmung des VERKÄUFERS beigelegt wurden. Das Vorstehende umfasst sämtliche Verpflichtungen und Haftungen des VERKÄUFERS in Bezug auf Patente.
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